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Ausgabe 02 / 2023

Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter ins Ausland versetzen

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Inhaltsverzeichnis

  • Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter ins Ausland versetzen
  • Familiäre Mithilfe erfordert vertragliches Standbein
  • Rentennähe kann bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
  • Die wichtigsten Fakten über soziale Medien in der Arbeitswelt
  • Abbruch der Fortbildung – Rückzahlungsverpflichtung ist rechtens
  • Leitungsfunktion ist kein Befristungsgrund
  • Elektronische AU: „Gelber Schein“ hat ausgedient
  • Schwangerschaft muss nicht sofort offenbart werden
Dateigröße:
4.47MB
Dateiformat:
pdf
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