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Ausgabe 05 / 2020

Arbeitgeber muss auf Zusatzurlaub hinweisen

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Inhaltsverzeichnis

  • Arbeitgeber muss auf Zusatzurlaub hinweisen
  • Keine Auslandsreise ohne ausdrückliche Vereinbarung
  • Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte gilt nicht ewig
  • Streitfall Überstunden: Vertragliche Gestaltung ist wichtiger denn je
  • Missbrauch von Kundendaten ist Kündigungsgrund
  • Vertragsstrafe von sechs Monatsgehältern kann angemessen sein
  • Betriebsschließung: So hilft der Staat
  • COVID-19: Das sind die Antworten auf Ihre drängendsten Fragen
Dateigröße:
1.49MB
Dateiformat:
pdf
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