Sonntagsarbeit kann nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden, wenn sie durch Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz erlaubt ist. Ohne Freiwillige und entsprechende vertragliche oder tarifliche Regelungen ist eine einseitige Anordnung meist nicht zulässig.
Flache Hierarchien und ein kollegialer Umgang können sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Dennoch ist es unerlässlich, als Arbeitgeber die Richtung vorzugeben und entsprechende Weisungen zu erteilen. Wie weit das gesetzliche Weisungsrecht reicht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.