Variable Vergütungsbestandteile als modernes Vergütungselement haben das Weihnachtsgeld aus vielen Arbeitsverträgen verdrängt. Auch hier muss sich die Vertragsgestaltung jedoch an den Maßstäben der Rechtsprechung orientieren, um für spätere Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Variable Vergütungssysteme und Bonusregelungen liegen derzeit voll im Trend. Das Thema Weihnachtsgeld spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle. Wer die Gratifikation beanspruchen kann und wer nicht, hängt von verschieden Faktoren ab. Welche das nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind, lesen Sie in unserem Praxisthema des Monats.
Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
Die Errichtung einer Einigungsstelle wird von vielen Betriebsräten offen oder versteckt als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt. Kosten verursacht sie allemal, aber sie kann auch für den Arbeitgeber hilfreich sein. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Ein Mitarbeiter ist nach Teilnahme an einer Demo, trotz Warnungen vor Gewalt, in eine Schlägerei geraten und zwei Wochen krankgeschrieben. Muss der Arbeitgeber dennoch Entgeltfortzahlung leisten?
Bisher werden Ansprüche zur Beseitigung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen nach dem Entgelttransparenzgesetz eher selten gerichtlich geltend gemacht. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg bald ändern.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.