Die Verwertung von Überwachungsvideos ist immer wieder ein Thema in Kündigungsschutzverfahren, in denen ein Arbeitgeber Vertragsverstöße eines Arbeitnehmers beweisen muss. Das BAG hat hierzu vor Kurzem ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.