Mit dem Ziel, die häusliche Pflege naher Angehöriger auch für Berufstätige zu ermöglichen, wurden das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eingeführt. Im Laufe der Zeit hat es auch hier Änderungen gegeben. Welche das sind, können Sie diesem Beitrag entnehmen.
Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personalplanungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.
Teilzeitwünsche stellen Unternehmen häufig vor organisatorische Probleme. Da der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit jedoch gesetzlich verankert ist, kann er vonseiten des Arbeitgebers nur mit einem schlüssigen Organisationskonzept abgelehnt werden.
Mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, wurde der Anspruch auf Teilzeitarbeit in verschiedenen Gesetzen verankert. Dies hat zur Folge, dass es in der Praxis immer wieder zu Fehlern im Umgang mit Teilzeitanträgen kommt. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen, um nicht den Überblick zu verlieren.