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Stellenbewerber

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Scheinbewerbung? Arbeitgeber kann Auskunft verlangen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ivan-Balvan

Ein verlorener Kündigungsschutzprozess kann teuer werden. Doch bevor der siegreiche Arbeitnehmer Verzugslohn geltend machen kann, muss er nach einem aktuellen Urteil konkret Auskunft über seine Bemühungen zur Stellensuche machen.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Darauf müssen Sie sich einstellen
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Noch immer ist das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen erheblich und zwar nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Damit sich dies ändert, wurde am 24.04.2023 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) verabschiedet, die geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierungen verhindern will und unter Sanktionen stellt.

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Nicht nur bei Stellenausschreibungen droht die Diskriminierungsfalle. Auch bei Absagen an Stellenbewerber ist Vorsicht geboten. Die falsche Formulierung kann hier kostspielige Folgen haben.

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