Noch immer sind Stellenanzeigen ein häufiger Anknüpfungspunkt für Diskriminierungsklagen. Doch nicht jede vermeintlich offensichtliche Diskriminierung rechtfertigt eine Entschädigungszahlung.
Nicht nur bei Stellenausschreibungen droht die Diskriminierungsfalle. Auch bei Absagen an Stellenbewerber ist Vorsicht geboten. Die falsche Formulierung kann hier kostspielige Folgen haben.