Trotz Vergleichbarkeit muss die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht immer nach Schema F vorgenommen werden, denn bestimmte Personengruppen sind von der Sozialauswahl ausgenommen.
Lässt sich ein Personalabbau nicht vermeiden, ist der Arbeitgeber dazu gezwungen, die schwere Entscheidung zu treffen, wer den Betrieb verlassen muss. Das Gesetz macht hier zwar konkrete Vorgaben, überlässt dem Arbeitgeber aber auch einen gewissen Spielraum.
Wirtschaftsexperten prognostizieren auch für das Jahr 2024 eine Rezession. Für einige Unternehmen bedeutet dies, dass betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich werden. Welche Spielregeln es hier zu beachten gilt, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.