In wirtschaftlich guten Zeiten fällt es leicht, die Leistungen der Mitarbeiter durch außervertragliche Sonderzuwendungen zu honorieren. Wer hier nicht aufpasst, begründet jedoch womöglich eine betriebliche Übung, von der man sich nur schwer befreien kann.
Pünktlich zur Weihnachtszeit stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld erhalten sollen und ob sie vielleicht sogar einen Anspruch darauf
haben. Der folgende Beitrag gibt Aufschluss darüber, auf welche Regelungen es hierbei ankommt.