Noch immer scheuen Unternehmen die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer aufgrund der für diese Mitarbeiter geltenden gesetzlichen Sonderregelungen. Die Beschäftigung Schwerbehinderter bietet Unternehmen jedoch – gerade in Zeiten von Personalmangel – einige Vorteile.
Mit dem Ziel, die häusliche Pflege naher Angehöriger auch für Berufstätige zu ermöglichen, wurden das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eingeführt. Im Laufe der Zeit hat es auch hier Änderungen gegeben. Welche das sind, können Sie diesem Beitrag entnehmen.
Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personalplanungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Eine Schwangerschaft hat für Arbeitnehmerinnen in der Vergangenheit häufig das berufliche „Aus“ bedeutet. Die Reform des Mutterschutzes aus dem Jahr 2018 verfolgte das Ziel, werdende Mütter in Arbeit zu halten. Durch welche Maßnahmen der Gesetzgeber dieses Ziel umsetzte, erfahren Sie hier.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht einzuhaltende Fristenregime steht aktuell auf dem Prüfstand des EuGH.