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Sonderfall

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„Unständig Beschäftigte“ sind sozialversicherungsrechtlicher Sonderfall
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ Dusanpetkovic
Blick in den Arbeitsschutz

Für Arbeiten, die im Betrieb nur gelegentlich und nur tageweise anfallen, besteht die Möglichkeit, Gelegenheitsarbeiter einzustellen. Es handelt sich hier um sogenannte unständig Beschäftigte, für die bestimmte Regelungen gelten. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge und neuere Entwicklungen beim Thema unständig Beschäftigte.

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Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Jetzt ist Zeit zu handeln!
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/la_64

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Das am 13.06.2023 verkündete Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sieht Verbesserungen bei der Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter vor. Flankierend verschärfen sich außerdem die Regelungen für die Ausgleichabgabe.

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Begleithund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/DrazenZigic

Hunde am Arbeitsplatz gelten gemeinhin als förderlich für das Betriebsklima. Kommt es jedoch zu Störungen, darf der Arbeitgeber die Mitnahme verbieten.

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Über viele Jahre andauernde Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung möglich. Was dabei als sach­licher Grund anzuerkennen ist und was nicht, entscheiden die Arbeitsgerichte.

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