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Schadenersatz

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DSGVO-Auskunftsverlangen: Hier müssen die Alarmglocken schrillen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ PeopleImages

Datenschutz ist ein leidiges Thema, das jedoch auch in der Personalarbeit ernst genommen werden muss. Verlangt ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Auskunft über die ihn betreffenden Daten, ist zügiges Handeln geboten, da ansonsten Schaden­ersatzforderungen die Folge sein können.

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GmbH-Geschäftsführer haften nicht für Mindestlohn
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Nd3000

Muss ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, erhalten die Mitarbeiter für drei Monate ihren rückständigen Lohn als Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Bei weitergehenden Lohnrückständen gehen sie nach einem aktuellen Urteil leer aus.

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Illegale Bildverwendung kann teuer werden
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Dragos Condrea

Kaum ein Unternehmen kann auf eine werbewirksame Präsenz im Internet verzichten. Doch aufgepasst: Wenn hier Bildaufnahmen verwendet werden, auf denen aus dem Betrieb ausgeschiedene Mitarbeiter zu sehen sind, drohen hohe Schadenersatzforderungen.

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Rekordschadenersatz wegen verspäteter DSGVO-Auskunft
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jirkaejc

Auskunftsverlangen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden bisher von vielen Unternehmen nicht wirklich ernst genommen und nur zögerlich bearbeitet. Diese Haltung kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

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