Datenschutz ist ein leidiges Thema, das jedoch auch in der Personalarbeit ernst genommen werden muss. Verlangt ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Auskunft über die ihn betreffenden Daten, ist zügiges Handeln geboten, da ansonsten Schadenersatzforderungen die Folge sein können.
Muss ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, erhalten die Mitarbeiter für drei Monate ihren rückständigen Lohn als Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Bei weitergehenden Lohnrückständen gehen sie nach einem aktuellen Urteil leer aus.
Kaum ein Unternehmen kann auf eine werbewirksame Präsenz im Internet verzichten. Doch aufgepasst: Wenn hier Bildaufnahmen verwendet werden, auf denen aus dem Betrieb ausgeschiedene
Mitarbeiter zu sehen sind, drohen hohe Schadenersatzforderungen.
Auskunftsverlangen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden bisher von vielen Unternehmen nicht wirklich ernst genommen und nur zögerlich bearbeitet. Diese Haltung kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.