Auch wenn das Tabuthema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ in der jüngeren Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, scheuen sich Betroffene noch immer, rechtlichen Schutz einzufordern. Dies könnte sich jedoch künftig ändern, da das Hinweisgeberschutzgesetz auch diese Fälle erfassen kann.
Nach zähen Verhandlungen in Bundestag und Bundesrat ist am 02.07.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Eine Übersicht hinsichtlich der wichtigsten Regelungen des Gesetzes erhalten Sie im folgenden Beitrag.