Es ist nachvollziehbar und zulässig, dass ein Arbeitgeber die gesundheitliche Eignung zur Einstellungsvoraussetzung macht. Dieses berechtigte Interesse ist jedoch kein Freibrief für eine schlampige Vertragsgestaltung, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit. Will der Arbeitgeber während dieser sogenannten Wartezeit einem Arbeitnehmer kündigen, so muss er im Vorfeld den Betriebsrat informieren und ihm mitteilen, warum er das Arbeitsverhältnis aus seiner Sicht beenden möchte.
Unterbreitet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Abfindungsangebot, so tut er dies in der Regel, um einen Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten es sich grundsätzlich sehr gut überlegen, ob sie durch Zocken um eine höhere Abfindungssumme die Streitlust des Arbeitgebers befeuern.
Flache Hierarchien und ein kollegialer Umgang können sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Dennoch ist es unerlässlich, als Arbeitgeber die Richtung vorzugeben und entsprechende Weisungen zu erteilen. Wie weit das gesetzliche Weisungsrecht reicht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Übermittlung eines Kündigungsschreibens bereitet in der Praxis häufig Probleme. Wenn nicht gerade ein zuverlässiger Bote zur Verfügung steht, ist nach Auffassung zahlreicher Arbeitsgerichte das Einwurf-Einschreiben ein guter Weg.
Kündigungen wegen vollständiger Betriebsstilllegungen sind für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach zu begründen. Dass aber auch hier Fehler passieren können, veranschaulicht ein aktuelles Urteil des LAG Köln.
Kündigung und Dienstwagen: Kann ich einem freigestellten Außendienstmitarbeiter den privat genutzten Dienstwagen sofort entziehen? Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und Kündigungsfristen.
Bisher haben Arbeitgeberkündigungen wegen beleidigender oder rassistischer Äußerungen von Arbeitnehmern in privaten Chat-Gruppen vor den Arbeitsgerichten nur selten Bestand. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des BAG ändern.
Auch wenn die Skepsis gegenüber Betriebsratsmitgliedern häufig groß ist, erfüllt die ganz überwiegende Anzahl der Arbeitnehmervertreter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordentlich. Ist dies nicht der Fall, ist unter besonderen Voraussetzungen eine Kündigung möglich.
In einem Kündigungsschutzverfahren muss ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe auch beweisen. In Ausnahmefällen kann auch der bloße Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung eines Mitarbeiters eine Kündigung rechtfertigen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.