Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.
Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit zur Verjährung von Urlaubsansprüchen hat bei Arbeitgebern zu erheblicher Unsicherheit bei der Frage geführt, ob auch längst ausgeschiedene Mitarbeiter noch Ansprüche geltend machen können. Hier hat das BAG jetzt für Rechtssicherheit gesorgt.