Der Nine-to-five-Job im Betrieb hat spätestens seit der Coronapandemie in vielen Unternehmen ausgedient. Wo es sich nach dem Tätigkeitsfeld einrichten lässt, wünschen sich die Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch hier stimmen.
Die zunehmende Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice macht sich auch bei den Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bemerkbar. Häufig geht es dabei, wie im folgenden Fall, um die Anordnung zur Rückkehr in den Betrieb.
Zahlreiche Tätigkeiten erfordern nicht die ständige Anwesenheit der Arbeitnehmer in der Betriebsstätte. Die Kombination von Homeoffice mit Anwesenheitszeiten im Betrieb ist dabei nicht nur für Mitarbeiter attraktiv, sondern bietet auch dem Unternehmen Vorteile. Wir zeigen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.