Unlängst hatte das LAG Schleswig-Holstein Arbeitnehmern ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ in der Freizeit zugesprochen. Das BAG lässt diese These jedoch nicht als unumstößlichen Grundsatz gelten, wie das nachfolgende Urteil zeigt.
Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und die Digitalisierung der Arbeit hat in der Arbeitswelt das Problem der „ständigen Erreichbarkeit“ aufgeworfen. In rechtlicher Hinsicht gibt es hier mehrere Aspekte zu beachten, die Personalverantwortliche im Blick haben sollten.