Wer einen Mitarbeiter weiterbildet, hat naturgemäß ein Interesse daran, dass ihm dessen Arbeitskraft möglichst lange erhalten bleibt. Vertragliche Regelungen, die dies absichern sollen, sind grundsätzlich zulässig, müssen aber angemessen sein.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Politik durch seine hinlänglich bekannte Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung unter Druck gesetzt hatte, legte nun das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes vor.
Die letztjährige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zeiterfassung hat für Aufregung im Arbeitgeberlager gesorgt. Vielfach wurde seitdem das „Aus“ der Vertrauensarbeitszeit verkündet – zu Unrecht, sofern gewisse Vorgaben eingehalten werden.
Im Zuge der Globalisierung ist in vielen Unternehmen der Einsatz von Arbeitskräften im Ausland unerlässlich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst entschieden, dass Versetzungen ins Ausland grundsätzlich zulässig sind und hat damit die Rechte von Arbeitgebern gestärkt.