In Unternehmen mit Betriebsrat ist ein Personalabbau häufig mit finanziellen Zugeständnissen in Form eines Sozialplanes verbunden. Dafür ist die gerichtliche Durchsetzung einer betriebsbedingten Kündigung erleichtert.
Auch wenn die Skepsis gegenüber Betriebsratsmitgliedern häufig groß ist, erfüllt die ganz überwiegende Anzahl der Arbeitnehmervertreter ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ordentlich. Ist dies nicht der Fall, ist unter besonderen Voraussetzungen eine Kündigung möglich.
Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen personellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personalfragen ins Boot holen müssen.
Auch wenn für die Wirksamkeit einer Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats nicht zwingend erforderlich ist, kann ein Widerspruch des Gremiums einigen Ärger bereiten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall idealerweise vorgehen.