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betriebliches Eingliederungsmanagement

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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jacoblund

Wegen des damit verbundenen Aufwandes scheuen viele Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM wird eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch zum Problem – selbst wenn das Integrationsamt zustimmt.

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Arbeitsplatz mit Rollstuhl
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ihor Lukianenko

Wie jede andere Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Ergreifen einer anderen Maßnahme zu vermeiden, hat diese Vorrang.

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