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Beschäftigungsmöglichkeiten

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Alternative Arbeitsplätze haben Vorrang
Bild: ©DilokKlaisataporn/iStock/Getty Images Plus
Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten

Trotz des Wegfalles eines Arbeitsplatzes liegt kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung vor, wenn der betroffene Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Jetzt ist Zeit zu handeln!
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/la_64

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Das am 13.06.2023 verkündete Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sieht Verbesserungen bei der Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter vor. Flankierend verschärfen sich außerdem die Regelungen für die Ausgleichabgabe.

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Urlaub nach Befristung begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Bild: Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stadtratte

Der Abschluss und die Abwicklung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine der größten Fehlerquellen in der Personalarbeit und führt dementsprechend häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch nicht immer sind sogenannte Entfristungsklagen erfolgreich.

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Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages

Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen perso­nellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personal­fragen ins Boot holen müssen.

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