Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Belästigung

PT+
Klaps auf Po rechtfertigt Rauswurf
Bild: ©Jacob Wackerhausen/iStock/Getty Images Plus

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Erfreulicherweise greifen immer mehr Unternehmen bei derlei Vorfällen hart durch und kündigen den Tätern fristlos. Die Arbeitsgerichte unterstützen diese Nulltoleranzstrategie zumeist.

PT+
Frau an einem Schreibtisch wehrt sich als ein Mann versucht sie an der Schulter zu streicheln.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Aleksandr Rybalko

Auch wenn das Tabuthema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ in der jüngeren Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, scheuen sich Betroffene noch immer, rechtlichen Schutz einzufordern. Dies könnte sich jedoch künftig ändern, da das Hinweisgeberschutzgesetz auch diese Fälle erfassen kann.

PT+
Agressiver Mitarbeiter
Bild: kuppa_rock/iStock /Getty Images Plus

Ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine wesentliche Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe. Beleidigungen können daher auch Personen mit Sonderkündigungsschutz den Job kosten.

1 von 1