Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %. Nach Zustimmung durch den Bundesrat gelten für 2024 die nachfolgend aufgeführten Werte.
Nachdem im Vorjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine negative Lohnentwicklung den Rechengrößen der Sozialversicherung zugrunde lag, wurde bei der diesjährigen Neufestsetzung eine positive Lohnentwicklung von 3,3 % zugrunde gelegt. Für 2023 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.