Noch immer scheuen Unternehmen die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer aufgrund der für diese Mitarbeiter geltenden gesetzlichen Sonderregelungen. Die Beschäftigung Schwerbehinderter bietet Unternehmen jedoch – gerade in Zeiten von Personalmangel – einige Vorteile.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Das am 13.06.2023 verkündete Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sieht Verbesserungen bei der Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter vor. Flankierend verschärfen sich außerdem die Regelungen für die Ausgleichabgabe.
Hunde am Arbeitsplatz gelten gemeinhin als förderlich für das Betriebsklima. Kommt es jedoch zu Störungen, darf der Arbeitgeber die Mitnahme verbieten.
Nicht selten betrifft eine krankheitsbedingte Kündigung Mitarbeiter, die schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. In diesen Fällen sind die Besonderheiten des hier bestehenden Sonderkündigungsschutzes zu beachten.