Auch wenn viele Personalverantwortliche nicht mehr auf die Aussagekraft von Zeugnissen vertrauen, müssen sich die Gerichte immer wieder mit Zeugnisstreitigkeiten beschäftigen. Nicht selten erteilen Zeugnisersteller Änderungswünschen ihrer Mitarbeiter eine Abfuhr, riskieren dadurch aber einen Streit vor dem Arbeitsgericht.
Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Emotionen sollten bei diesem Thema besser außen vor bleiben, wie das nachfolgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Zeugnisstreitigkeiten erinnern bisweilen an einen Streit um des Kaisers Bart. Wenn ein Zeugnis jedoch offensichtlich mit bösem Willen erstellt wurde, ist der Wunsch nach Berichtigung des Zeugnisses auch nach längerem Warten noch berechtigt.