Trotz der Erhöhung des Mindestlohnes sind insbesondere im Niedriglohnbereich beschäftigte Arbeitnehmer auf Einkünfte aus einem Zweitjob angewiesen. Mit der richtigen Vertragsgestaltung können Sie als Hauptarbeitgeber dafür sorgen, dass Ihre Rechte nicht auf der Strecke bleiben.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Politik durch seine hinlänglich bekannte Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung unter Druck gesetzt hatte, legte nun das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf für eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes vor.
Nachtarbeit stellt für Beschäftigte eine besondere Belastung dar, die in der Regel durch die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen honoriert wird. Doch nicht für jeden Nachtarbeiter muss dieser Zuschlag gleich ausfallen, zeigt folgendes Urteil des BAG.
Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.