Der rechtliche Nutzen einer arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ist die Geltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist. Diese Frist ist aber nur gültig, wenn die entsprechende Vertragsklausel eindeutig ist.
Der lockdownbedingte Schwund von Arbeitskräften sorgt in vielen Betrieben für erheblichen Personalmangel. In kleineren Betrieben sind häufig Familienangehörige die Helfer in der Not. Bei der Anstellung von Angehörigen drohen jedoch Fallstricke, die Sie als Personalverantwortliche/r kennen sollten.
Dass sich Mitarbeiter nach einer Eigenkündigung krankmelden, ist in der betrieblichen Praxis gang und gäbe. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zwangsläufig den Lohn fortzahlen.