Neue Gesetze sowie die durch europarechtliche Vorgaben zunehmend strengere Rechtsprechung machen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen unerlässlich.
Auch wenn das Gesetz keine Anforderungen an den Umfang und den Inhalt eines Arbeitsvertrages stellt, dürfen bestimmte Regelungen nicht fehlen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte Aspekte zu seinen Gunsten zu regeln.
Während es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen ist, wie ausführlich er die von ihm verwendeten Arbeitsverträge gestaltet, macht das Nachweisgesetz umfangreiche Vorgaben zur Angabe der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie mit diesem Widerspruch umgehen können.
Bei gravierenden Problemen in einem Arbeitsverhältnis kann es aus verschiedenen Gründen ratsam sein, den Mitarbeiter nicht weiterzubeschäftigen – auch nicht bis zu seinem rechtlichen Ausscheiden. Was bei einer Freistellung zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 wurde der Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Wer die seitdem geltenden strengen Regelungen nicht beachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, auch wenn es sich „nur“ um Formfehler handelt.
Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
In Betrieben ohne gleichmäßig planbaren Arbeitsanfall ist die Arbeit auf Abruf ein probates Mittel, um die Personalkosten im Rahmen zu halten. Dies funktioniert jedoch nur, wenn in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter entsprechende Regelungen vereinbart wurden. Versäumnisse in diesem Kontext können in zweifacher Hinsicht teuer werden.
Seit dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Repressalien gegen Whistleblower verbietet. Die Geltung des Gesetzes hat zur Folge, dass bestimmte Klauseln in Musterarbeitsverträgen angepasst werden sollten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Ohne Personalvermittler gestaltet sich die Suche nach geeigneten Arbeitskräften nicht selten schwierig. Besonders ärgerlich ist es, wenn es mit einer dauerhaften Anstellung nicht klappt, obwohl hohe Vermittlungsprovisionen geleistet wurden. Denn auf den Arbeitnehmer können die Kosten laut dem BAG nicht abgewälzt werden.
Die zunehmende Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice macht sich auch bei den Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bemerkbar. Häufig geht es dabei, wie im folgenden Fall, um die Anordnung zur Rückkehr in den Betrieb.