Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.
Während die Gerichte Zweifel bei Krankschreibungen nach Ausspruch einer Kündigung zulassen, sind sie bei der Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) großzügig, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Muss ich eine Anwesenheitsprämie an einen Mitarbeiter zahlen, der aufgrund vieler Fehltage keine erhalten hat? Erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen für freiwillige Prämien gelten und wie Sie im Falle von Ansprüchen und möglichen Klagen reagieren können. Tipps zur Gestaltung von Prämienregelungen.
Einem ärztlichen Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ein hoher Beweiswert zugesprochen. Laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Beweiswert nicht erschüttert, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer eine 10-stündige Bahnfahrt unternimmt.
Das Thema Weihnachtsgeld ist ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten. Wer meint, dass hierzu bereits alles gesagt sei, der irrt. Es kommt nämlich auch hier immer wieder auf die Besonderheiten des Einzelfalles an, wie das folgende Urteil zeigt.
Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.
Die Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben bei vielen Beschäftigten zu Verunsicherung geführt, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Klare Anweisungen schaffen hier Abhilfe.
Seit dem 01.01.2023 ist die bisher landläufig als „gelber Schein“ bezeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitestgehend Geschichte. Was Sie zur neu eingeführten elektronischen AU wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Dass sich Mitarbeiter nach einer Eigenkündigung krankmelden, ist in der betrieblichen Praxis gang und gäbe. Laut einem aktuellen Urteil muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zwangsläufig den Lohn fortzahlen.