Unabhängig davon, ob Jugendliche im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen, als Ferienjobber oder dauerhaft als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt werden, gibt es zwingende Vorschriften, die in jedem Fall befolgt werden müssen.
Für Arbeiten, die im Betrieb nur gelegentlich und nur tageweise anfallen, besteht die Möglichkeit, Gelegenheitsarbeiter einzustellen. Es handelt sich hier um sogenannte unständig Beschäftigte, für die bestimmte Regelungen gelten. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge und neuere Entwicklungen beim Thema unständig Beschäftigte.
Die Sommer werden immer heißer und die Hitze verursacht nicht nur bei älteren Menschen gesundheitliche Probleme. Um die zusätzlichen Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, möglichst gering zu halten, sind Arbeitgeber und Personalverantwortliche gefordert.
Grundsätzlich unterliegt die Wahl der Kleidung am Arbeitsplatz dem Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen nicht doch Vorschriften zur Kleidung machen kann.