Die Reduzierung von Personalkosten ist ein nachvollziehbares Motiv für den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Vor Gericht reicht dies als Begründung jedoch nicht aus, wie ein aktuelles Urteil aufzeigt.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.
Trotz des Wegfalles eines Arbeitsplatzes liegt kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung vor, wenn der betroffene Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.