Nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für bereits gut eingeführte Unternehmen kann die Übernahme eines Betriebes oder eines Betriebsteils eine Chance sein, sich neue Geschäftsfelder zu eröffnen. Vor allem auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht muss eine derartige Entscheidung jedoch gut überlegt sein.
Gemäß der europäischen Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmer das Recht auf eine wöchentliche und eine tägliche Ruhezeit. Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen sich diese Ruhezeiten nicht überschneiden.