Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Unterbreitet ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Abfindungsangebot, so tut er dies in der Regel, um einen Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten es sich grundsätzlich sehr gut überlegen, ob sie durch Zocken um eine höhere Abfindungssumme die Streitlust des Arbeitgebers befeuern.