Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.