Neue Gesetze sowie die durch europarechtliche Vorgaben zunehmend strengere Rechtsprechung machen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen unerlässlich.
Auch wenn das Gesetz keine Anforderungen an den Umfang und den Inhalt eines Arbeitsvertrages stellt, dürfen bestimmte Regelungen nicht fehlen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte Aspekte zu seinen Gunsten zu regeln.
Während es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen ist, wie ausführlich er die von ihm verwendeten Arbeitsverträge gestaltet, macht das Nachweisgesetz umfangreiche Vorgaben zur Angabe der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie mit diesem Widerspruch umgehen können.
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.
Insbesondere in neueren Wirtschaftszweigen, wie z. B. der IT-Branche, ist es üblich, bestimmte Aufgaben von freien Mitarbeitern erledigen zu lassen. Doch nicht nur in der IT-Branche kann die Beschäftigung sogenannter Freelancer eine Alternative zum regulären Arbeitsverhältnis sein – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Arbeit auf Abruf ist als Instrument zur Arbeitszeitflexibilisierung attraktiv, birgt aber bei falscher Vertragsgestaltung gewisse Gefahren. Laut einem aktuellen Urteil des LAG Berlin Brandenburg hilft ein Verweis auf das Arbeitszeitgesetz zur Schadensbegrenzung.
Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.
Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.