Arbeitszeitkonten sind ein beliebtes und gängiges Instrument zur Gestaltung der Arbeitszeit, von dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren können. Sie sind aber nicht dazu da, das Betriebsrisiko einseitig zulasten der Mitarbeiter auf diese zu verlagern, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Der Wegfall eines Arbeitsplatzes kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein. Um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, muss dem Wegfall die Entscheidung des Arbeitgebers zugrunde liegen, den Arbeitsplatz zukünftig nicht mehr vorhalten zu wollen.
In der Personalarbeit ist die Einhaltung von Fristen nicht nur am Jahresende, sondern ganzjährig eine wichtige Aufgabe, die größte Sorgfalt erfordert. Versäumnisse haben hier oft gravierende Folgen, die vermeidbar sind, wenn die Grundzüge der Fristberechnung beherzigt werden.
In Betrieben ohne gleichmäßig planbaren Arbeitsanfall ist die Arbeit auf Abruf ein probates Mittel, um die Personalkosten im Rahmen zu halten. Dies funktioniert jedoch nur, wenn in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter entsprechende Regelungen vereinbart wurden. Versäumnisse in diesem Kontext können in zweifacher Hinsicht teuer werden.
Befristete Arbeitsverhältnisse haben den Vorteil, dass sie enden, ohne dass der Arbeitgeber die Hürden des Kündigungsschutzes überwinden muss. Doch auch im Falle automatisch endender Befristungen können Fehler gemacht werden, die negative finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Arbeitszeugnisse sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Emotionen sollten bei diesem Thema besser außen vor bleiben, wie das nachfolgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Der Nine-to-five-Job im Betrieb hat spätestens seit der Coronapandemie in vielen Unternehmen ausgedient. Wo es sich nach dem Tätigkeitsfeld einrichten lässt, wünschen sich die Beschäftigten flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch hier stimmen.
Die zunehmende Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice macht sich auch bei den Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten bemerkbar. Häufig geht es dabei, wie im folgenden Fall, um die Anordnung zur Rückkehr in den Betrieb.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Muss ich die Karenzentschädigung zahlen, wenn keine Konkurrenzgefahr besteht? Rechtliche Hinweise und Pflichten für Arbeitgeber bei gekündigten Mitarbeitern.