Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur schwer zu widerlegen. Die Gerichte lassen sich jedoch von allzu dreisten Lügen auch durch eine AU nicht beeindrucken, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Seit dem 01.01.2023 ist die bisher landläufig als „gelber Schein“ bezeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitestgehend Geschichte. Was Sie zur neu eingeführten elektronischen AU wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.