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Krankheit

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Prüfstand
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ralf Liebhold

Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ist in der Praxis der Haupt­anwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung. Ein aktuelles Urteil fällt zu diesem Thema erstaunlich arbeitgeberfreundlich aus.

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Vereinbarung über Urlaubsverzicht ist unzulässig
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Fokkebok

Nicht selten werden bei einem Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in einem Aufhebungsvertrag Regelungen über Urlaubsansprüche getroffen. Wer hier nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wie ein aktuelles Urteil belegt.

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10-stündige Bahnfahrt erschüttert nicht Beweiswert einer AU
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Digital Vision

Einem ärztlichen Attest in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ein hoher Beweiswert zugesprochen. Laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Beweiswert nicht erschüttert, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer eine 10-stündige Bahnfahrt unternimmt.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Jacoblund

Wegen des damit verbundenen Aufwandes scheuen viele Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM wird eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch zum Problem – selbst wenn das Integrationsamt zustimmt.

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dauerhafte Erkrankung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gorodenkoff

Im Gegensatz zu den Fällen der häufigen Kurzerkrankungen verursachen lang andauernde Erkrankungen nur geringe Entgeltfortzahlungskosten. Dennoch können auch Fehlzeiten aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.

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Krankheit
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andrii Zastrozhnov

Personalausfälle wegen Krankheit sind ärgerlich, gehören aber zum betrieblichen Alltag. Nehmen krankheitsbedingte Fehlzeiten bei einzelnen Mitarbeitern jedoch überhand, ist die Kündigung unter Umständen unausweichlich.

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Krankheitstage
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Deagreez

Häufige Kurzerkrankungen verursachen mitunter enorme Kosten und haben nicht selten erhebliche Betriebsablaufstörungen zur Folge. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass diese Fallgruppe der Hauptanwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung ist.

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Krank am Arbeitsplatz
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Deagreez

Vor einiger Zeit hat das BAG den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Frage gestellt, die passgenau für die Dauer einer Kündigungsfrist ausgestellt worden war. Ein aktuelles Urteil relativiert diese arbeitgeberfreundliche Ansicht.

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elektronische AU
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/pandpstock001

Die Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben bei vielen Beschäftigten zu Verunsicherung geführt, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Klare Anweisungen schaffen hier Abhilfe.

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