Das Kinder- und Elterngeld soll jungen Familien einen finanziellen Ausgleich für Belastungen während der Kindererziehung gewähren. Doch bereits während der Schwangerschaft soll die werdende Mutter finanziell abgesichert werden.
Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personalplanungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.
Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen europarechtliche Vorgaben eine gewichtige Rolle. An der Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Recht hapert es jedoch häufig, weil sich die Entscheidungsträger in der Politik uneins sind.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht einzuhaltende Fristenregime steht aktuell auf dem Prüfstand des EuGH.
Eine Mitarbeiterin kehrt nach dreijähriger Elternzeit zurück und möchte ihren alten Arbeitsplatz wieder einnehmen. Dieser wird jedoch erfolgreich von einer neuen Mitarbeiterin besetzt. Muss ich der neuen Mitarbeiterin jetzt kündigen? Erfahren Sie mehr über rechtliche Vorgaben und alternative Lösungen.
Mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, wurde der Anspruch auf Teilzeitarbeit in verschiedenen Gesetzen verankert. Dies hat zur Folge, dass es in der Praxis immer wieder zu Fehlern im Umgang mit Teilzeitanträgen kommt. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen, um nicht den Überblick zu verlieren.
Eine Mitarbeiterin möchte ihre Elternzeit wegen finanzieller Gründe vorzeitig beenden und an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, der inzwischen neu besetzt ist. Hat sie Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit und ihren alten Arbeitsplatz?
Ich habe eine Mitarbeiterin, die an einem spezialisierten Projekt arbeitet. Sie hat mir überraschend ihre Schwangerschaft mitgeteilt und dass ihr Mutterschutz in drei Wochen beginnt. Danach plant sie ein Jahr Elternzeit. Jetzt habe ich große Probleme, schnell Ersatz zu finden. Hätte sie mich nicht früher über ihre Schwangerschaft und Elternzeit informieren müssen?