Willkürliche Ungleichbehandlungen oder gar Maßregelungen von Arbeitnehmern, die ihre Rechte ausüben, haben vor den Arbeitsgerichten in der Regel keinen Bestand. Doch nicht jede unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern ist unzulässig, wie ein für die Praxis beachtenswertes Urteil belegt.
Variable Vergütungsbestandteile als modernes Vergütungselement haben das Weihnachtsgeld aus vielen Arbeitsverträgen verdrängt. Auch hier muss sich die Vertragsgestaltung jedoch an den Maßstäben der Rechtsprechung orientieren, um für spätere Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Variable Vergütungssysteme und Bonusregelungen liegen derzeit voll im Trend. Das Thema Weihnachtsgeld spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle. Wer die Gratifikation beanspruchen kann und wer nicht, hängt von verschieden Faktoren ab. Welche das nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind, lesen Sie in unserem Praxisthema des Monats.
Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.
Das BAG hatte in der jüngeren Vergangenheit die Grundsatzfrage entschieden, wann Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. Das LAG Nürnberg hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob und wann Duschen zur bezahlten Arbeitszeit gehört.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager aufgehoben, die sich aufgrund hoher Betriebsratsvergütungen in einem Untreueprozess verantworten müssen. Das Urteil des BGH gibt Anlass, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern hinsichtlich der Angemessenheit zu überprüfen.
Nachtarbeit stellt für Beschäftigte eine besondere Belastung dar, die in der Regel durch die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen honoriert wird. Doch nicht für jeden Nachtarbeiter muss dieser Zuschlag gleich ausfallen, zeigt folgendes Urteil des BAG.
Zielvereinbarungen sind als Instrument der Mitarbeiterführung und als Motivationsanreiz aus der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Ihren Zweck erfüllen sie jedoch nur dann, wenn grundlegende Aspekte bei den zugrunde liegenden Regelungen berücksichtigt werden.