Für Arbeiten, die im Betrieb nur gelegentlich und nur tageweise anfallen, besteht die Möglichkeit, Gelegenheitsarbeiter einzustellen. Es handelt sich hier um sogenannte unständig Beschäftigte, für die bestimmte Regelungen gelten. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge und neuere Entwicklungen beim Thema unständig Beschäftigte.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.
Auch wenn ein Geschäftsführer dem Leitbild des freien Unternehmers entspricht, können Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die soziale Absicherung nicht außer Acht gelassen werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung tragen diesen Aspekten Rechnung. In welcher Form, lesen Sie hier.
Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zum 01.01.2023 wurde der Anreiz für Rentner erhöht, trotz Rentenbezuges noch ein paar Jahre weiterzuarbeiten. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Punkte sie beachten sollten, wenn Sie die wertvolle Arbeitskraft von (Un-)Ruheständlern nutzen wollen.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %. Nach Zustimmung durch den Bundesrat gelten für 2024 die nachfolgend aufgeführten Werte.
Nachdem im Vorjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine negative Lohnentwicklung den Rechengrößen der Sozialversicherung zugrunde lag, wurde bei der diesjährigen Neufestsetzung eine positive Lohnentwicklung von 3,3 % zugrunde gelegt. Für 2023 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.