Erfindungen, die ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat und die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten seines Arbeitgebers stehen, werden als Arbeitnehmererfindungen bezeichnet. Was mit diesen Erfindungen passiert und wem die Rechte daran zustehen, ist gesetzlich geregelt.