Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten wird Arbeitgebern durch die einfache Anmeldung bei der Minijob-Zentrale leicht gemacht. Vorsicht ist dennoch geboten, weil Fehler kostspielige Folgen haben können.