Das Grundprinzip eines jeden Arbeitsverhältnisses „kein Lohn ohne Arbeit“ gilt nicht immer. Obwohl die Ausnahmen von diesem Grundsatz ihren guten Grund haben, bedeuten sie doch einen erheblichen Kostenfaktor für jedes Unternehmen. Was es hier zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
In vielen Unternehmen ist die Gehaltsabrechnung in Papierform bereits Geschichte. Ob es aber generell erlaubt ist, den Mitarbeitern Entgeltabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument zu überlassen, hat das BAG erst jetzt entschieden.
Willkürliche Ungleichbehandlungen oder gar Maßregelungen von Arbeitnehmern, die ihre Rechte ausüben, haben vor den Arbeitsgerichten in der Regel keinen Bestand. Doch nicht jede unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern ist unzulässig, wie ein für die Praxis beachtenswertes Urteil belegt.
Variable Vergütungsbestandteile als modernes Vergütungselement haben das Weihnachtsgeld aus vielen Arbeitsverträgen verdrängt. Auch hier muss sich die Vertragsgestaltung jedoch an den Maßstäben der Rechtsprechung orientieren, um für spätere Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 den neuen Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Da die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 positiv war und 6,44 % betrug, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben. Für 2025 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.
Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Variable Vergütungssysteme und Bonusregelungen liegen derzeit voll im Trend. Das Thema Weihnachtsgeld spielt dabei weiterhin eine wichtige Rolle. Wer die Gratifikation beanspruchen kann und wer nicht, hängt von verschieden Faktoren ab. Welche das nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind, lesen Sie in unserem Praxisthema des Monats.
Unvorhersehbare Ausgaben können Arbeitnehmer schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Wer hier als Arbeitgeber auf unbürokratischem Weg Hilfe leisten will, sollte zur eigenen Absicherung jedoch bestimmte Vorgaben beachten.