Stellt sich eine fristlose Kündigung vor Gericht als unwirksam heraus, stehen häufig hohe Verzugslohnforderungen im Raum. Das Angebot einer Prozessbeschäftigung kann dieses Risiko nicht minimieren.
Auf ein inakzeptables Fehlverhalten eines Mitarbeiters müssen Personalverantwortliche mit der gebotenen Strenge reagieren. Nicht selten bleibt nur der sofortige Rauswurf. Damit auf eine fristlose Kündigung kein böses Erwachen erfolgt, sollten die wichtigsten rechtlichen Vorgaben unbedingt beachtet werden.
Ausgleichsquittungen sollen am Ende eines Arbeitsverhältnisses Klarheit über die noch bestehenden Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien schaffen. Damit dieser Zweck erreicht wird, müssen Sie unbedingt die Vorgaben der Rechtsprechung beachten.
In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, ohne einen besonderen Grund hierfür vorweisen zu müssen. Eine Kündigung ist hier sogar dann möglich, wenn der im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsgrund nicht der Wahrheit entspricht.
Gibt es im Arbeitsverhältnis Unstimmigkeiten, ist es für den Arbeitgeber die einfachste Lösung, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt. Häufig kommt es anschließend jedoch zum Rechtsstreit, wenn den Mitarbeiter die Reue über die Eigenkündigung packt.
Auch wenn für die Wirksamkeit einer Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats nicht zwingend erforderlich ist, kann ein Widerspruch des Gremiums einigen Ärger bereiten. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall idealerweise vorgehen.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur schwer zu widerlegen. Die Gerichte lassen sich jedoch von allzu dreisten Lügen auch durch eine AU nicht beeindrucken, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Kündigungen aufgrund häufiger Kurzerkrankungen sind aus Arbeitgebersicht eine harte Nuss. Ein aktuelles Urteil des LAG Düsseldorf hat die Argumentation für Arbeitgeber in zwei wesentlichen Punkten erleichtert. Erfahren Sie nachfolgend, was es damit auf sich hat.
Ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine wesentliche Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe. Beleidigungen können daher auch Personen mit Sonderkündigungsschutz den Job kosten.