Verletzt ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder steht sogar eine Straftat im Raum, ist der Ausspruch einer Kündigung die naheliegende Reaktion.
Wir zeigen Ihnen, warum es wichtig ist, diesem Impuls nicht vorschnell zu folgen, sondern den Sachverhalt genau zu analysieren.
Unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz bestehen für die Kündigung bestimmter Mitarbeiter zusätzliche Hürden, die nur gemeistert werden können, wenn die Bestimmungen zum Sonderkündigungsschutz beachtet werden.
Auch wenn in einem Kündigungsschreiben die Gründe für die Trennung nicht angegeben werden müssen, bedeutet dies nicht, dass die Kündigungsgründe für die Wirksamkeit einer Kündigung ohne Bedeutung sind. Wann es auf sie ankommt, erläutert der folgende Beitrag
Erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist, wenn wiederholte Kundenbeschwerden über einen Mitarbeiter das Risiko eines Auftragsverlustes bergen und der Mitarbeiter nach einem Kundenwechsel nicht mehr voll ausgelastet wäre.
Erfahren Sie in 30 Minuten alles Wichtige zum Aufhebungsvertrag: Von den Vorteilen bis hin zu Stolperfallen, sozialrechtlichen Konsequenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Können sich Mitarbeiter auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen, müssen Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Fehlt diese Zustimmung, nützt auch der beste Kündigungsgrund nichts.
Mit dem Ziel, die häusliche Pflege naher Angehöriger auch für Berufstätige zu ermöglichen, wurden das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eingeführt. Im Laufe der Zeit hat es auch hier Änderungen gegeben. Welche das sind, können Sie diesem Beitrag entnehmen.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen Kündigungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht einzuhaltende Fristenregime steht aktuell auf dem Prüfstand des EuGH.
Die Reduzierung von Personalkosten ist ein nachvollziehbares Motiv für den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Vor Gericht reicht dies als Begründung jedoch nicht aus, wie ein aktuelles Urteil aufzeigt.
Nicht immer ist es möglich, bei Straftaten im Betrieb oder schweren arbeitsrechtlichen Verfehlungen den Täter eindeutig zu überführen. In solchen Fällen kann der Ausspruch einer Verdachtskündigung das Mittel der Wahl sein – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.