Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.
Jeder noch so gewichtige Kündigungsgrund verliert seine Bedeutung, wenn bei Ausspruch der Kündigung die wichtigsten Formalitäten vernachlässigt wurden.
Lesen Sie hier, welche Formvorschriften Sie unbedingt beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Verletzt ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder steht sogar eine Straftat im Raum, ist der Ausspruch einer Kündigung die naheliegende Reaktion.
Wir zeigen Ihnen, warum es wichtig ist, diesem Impuls nicht vorschnell zu folgen, sondern den Sachverhalt genau zu analysieren.
Unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz bestehen für die Kündigung bestimmter Mitarbeiter zusätzliche Hürden, die nur gemeistert werden können, wenn die Bestimmungen zum Sonderkündigungsschutz beachtet werden.
Auch wenn in einem Kündigungsschreiben die Gründe für die Trennung nicht angegeben werden müssen, bedeutet dies nicht, dass die Kündigungsgründe für die Wirksamkeit einer Kündigung ohne Bedeutung sind. Wann es auf sie ankommt, erläutert der folgende Beitrag
Erfahren Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist, wenn wiederholte Kundenbeschwerden über einen Mitarbeiter das Risiko eines Auftragsverlustes bergen und der Mitarbeiter nach einem Kundenwechsel nicht mehr voll ausgelastet wäre.
Die Reduzierung von Personalkosten ist ein nachvollziehbares Motiv für den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Vor Gericht reicht dies als Begründung jedoch nicht aus, wie ein aktuelles Urteil aufzeigt.
Nicht immer ist es möglich, bei Straftaten im Betrieb oder schweren arbeitsrechtlichen Verfehlungen den Täter eindeutig zu überführen. In solchen Fällen kann der Ausspruch einer Verdachtskündigung das Mittel der Wahl sein – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.