Ohne behördliche Zustimmung ist die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter unzulässig. Der Sonderkündigungsschutz greift aber nur, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung Kenntnis hat oder vom Mitarbeiter rechtzeitig darüber informiert wird.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde eine Änderung beschlossen, welche die sogenannte Fünftel-Regelung betrifft, die bei Zahlung von Abfindungen häufig vereinbart wurde. Von einer solchen Vereinbarung sollten Sie künftig absehen. Die Gründe hierfür erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.
Die Babyboomer gehen nach und nach in Rente. Dass der Eintritt ins Rentenalter nicht zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führt – was nicht selten weder dem Interesse des Arbeitnehmers noch dem des Arbeitgebers entspricht – kann durch rechtzeitige Vereinbarungen verhindert werden.
Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.
Aufhebungsverträge sollen eigentlich spätere Auseinandersetzungen über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhindern. Werden die dort getroffenen Vereinbarungen jedoch nicht korrekt ausgeführt, wird dieses Ziel verfehlt und Streit ist vorprogrammiert.
Jeder noch so gewichtige Kündigungsgrund verliert seine Bedeutung, wenn bei Ausspruch der Kündigung die wichtigsten Formalitäten vernachlässigt wurden.
Lesen Sie hier, welche Formvorschriften Sie unbedingt beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.