Während die Gerichte Zweifel bei Krankschreibungen nach Ausspruch einer Kündigung zulassen, sind sie bei der Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) großzügig, wie ein aktuelles Urteil belegt.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Entwicklungen in der Rechtsprechung Sie kennen sollten, welche Fallstricke bei der Urlaubsgewährung lauern und wie Sie Ihre Mitwirkungspflichten rechtssicher erfüllen.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Auswirkungen das neue Cannabisgesetz auf den betrieblichen Alltag hat, wie Sie das Kiffen auf dem Betriebsgelände wirkungsvoll verbieten und wann Sie einem suchtkranken Mitarbeiter kündigen können.
Stellenanzeigen sollen potenzielle neue Mitarbeiter unmittelbar ansprechen. Dieses Ziel sollte Unternehmen jedoch nicht dazu verleiten, vorschnell möglichst „griffige“ Formulierungen in der Anzeige zu platzieren.
Das von der Regierung am 13.03.2024 beschlossene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz steht in den Startlöchern. Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, es gilt aber als wahrscheinlich, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen werden, das dann in Etappen in Kraft treten wird.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Freistellungsansprüche in Betracht kommen, wann Mitarbeiter Anspruch auf eine familienbedingte Freistellung haben und welche Rechte der Arbeitgeber hat.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Stolperfallen bei der fristlosen Kündigung lauern, was ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung stellt.
In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Fallgruppen es zu unterscheiden gilt, unter welchen Voraussetzungen Sie krankheitsbedingt kündigen können und was die neue EuGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Schwerbehinderten für Sie bedeutet.
Noch immer sind Stellenanzeigen ein häufiger Anknüpfungspunkt für Diskriminierungsklagen. Doch nicht jede vermeintlich offensichtliche Diskriminierung rechtfertigt eine Entschädigungszahlung.
Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind entgegen dem Wortlaut nicht so frei- willig, wie mancher Arbeitgeber es gerne hätte. Greift ein Diskriminierungsverbot, muss eine freiwillige Leistung auch an Mitarbeiter gewährt werden, die der Arbeitgeber ursprünglich nicht bedenken wollte.