Beweis durch offene Videoüberwachung ist zulässig
Die Verwertung von Überwachungsvideos ist immer wieder ein Thema in Kündigungsschutzverfahren, in denen ein Arbeitgeber Vertragsverstöße eines Arbeitnehmers beweisen muss. Das BAG hat hierzu vor Kurzem ein arbeitgeberfreundliches Urteil gefällt.